Damit es nach dem Kauf und der Übernahme eines Unternehmens nicht zu Problemen bezüglich des Kaufpreis kommt, empfehlen ausgewiesene M&A Spezialisten und Rechtsanwälte folgende vorbeugenden Massnahmen, welche vor Vertragsunterzeichnung geregelt werden sollten:

  • Bedeutung und Relevanz der Due Diligence (Unternehmensprüfung) beachten. Dementsprechend dieser Aufgabe ein hohe Beachtung schenken. Probleme und Risiken sollen hier aufgedeckt werden und im Kaufpreis und Kaufvertrag entsprechend berücksichtigt werden.
  • Klare vertragliche Regelungen und Abmachungen treffen, welche auch für Dritte nachvollziehbar und verständlich sind.
  • Hoher Grad an vertraglichen Zusicherungen einbauen, mit klarer Formulierung wie die Berechnungsmethode ist, falls die Zusicherung nicht zutrifft.
  • Sollte es trotzdem zu einem Fall kommen, so empfiehlt es sich einen unabhängigen Gutachter und/oder Mediator einzuschalten, welcher nüchtern und ohne emotionale Bindung den Sachverhalt einschätzt, bevor eine Klage eingereicht wird.
  • Sollte es bezüglich Kaufpreis doch zu einer Klage kommen, so ist der juristische Grund gut zu überlegen. Das Bundesgericht ist in seiner Rechtsprechung tendenziell zurückhaltend bei einer Klage zur nachträglichen Kaufpreisreduktion. Respektive es ist stark von der Begründung abhängig. Wesentlich ist dabei auch, ob es sich bei den Beteiligten Parteien um "Professionelle" oder "Laien" handelte.