Mehrwertsteuer-Beratung / VAT

Mehrwertsteuer-Beratung, damit auch Sie Ihren Mehrwert erhalten

Sind Sie und Ihr Unternehmen neu Mehrwertsteuerpflichtig? Sind Sie unsicher ob Sie Mehrwertsteuerpflichtig sind und wollen dies abklären?

 

Wir beraten und betreuen Sie in sämtlichen Mehrwertsteuerfragen:

  • Anmeldung bei der schweizer Mehrwertsteuer
  • Beginn der Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer überprüfen
  • Wahl der Abrechnungsmethode, Saldosteuersatz, effektive Methode
  • Abklärung was sind steuerbare Umsätze und Entgelte
  • Abklärung was sind ausgenommene und befreite Leistungen
  • Abklärungen und Beratung bei der Optierung von Umsätzen und freiwilliger Steuerpflicht
  • Mehrwertsteuerabrechnung erstellen, Prüfen von Abrechnungen
  • Vorsteuerfragen abklären
  • fiktiver Vorsteuerabzug prüfen
  • Vorsteuerkürzungen und Vorsteuerkorrekturen
  • Einfuhrsteuer, Zollabfertigung, Zollrechtliche Fragestellungen prüfen
  • ZAZ-Konto einrichten
  • Bezugssteuer korrekt abrechnen
  • Einlageentsteuerung berechnen
  • Eigenverbrauch berechnen
  • Umsatzabstimmung erstellen
  • Jahresendabstimmung / Finalisierung
  • Anworten auf Fragen zu Erbringortsprinzip oder Empfängerortsprinzip
  • Prüfung von Gruppenbesteuerung
  • Löschung bei der Mehrwertsteuer, Abmeldung
  • Begleitung von Mwst Revisionen
  • Beratung bei Verfügungs- und Rechtsmittelverfahren

Schweizer Mehrwertsteuer für ausländische Unternehmen

Sind Sie als ausländische Unternehmung neu ab 1.1.2018 aufgrund des weltweit erzielten Umsatzes (> CHF 100'000.-) in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Ausländische Unternehmen müssen sich bezüglich Ihrer Mehrwertsteuerpflicht Fragen, ob Sie Arbeiten wie Montageleistungen, Installationen (physisch vor Ort), Werkvertragliche Leistungen, ein Lager oder elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen in der Schweiz erbringen?

Falls Sie eine der vorgenannten Tätigkeiten mit Ja beantworten und die weltweite Umsatzgrenze von CHF 100'000.- erreicht haben, sind Sie ab dem 1.1.2018 in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.

Unsere Leistungen für ausländische Unternehmen:

  • Mwst Fiskalvertertreter für ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz
  • Mwst Steuerstellvertreter für ausländische Unternehmen mit Tätigkeit in der Schweiz

Oftmals ergeben sich für ausländische Unternehmen, welche längerfristig in der Schweiz tätig sind, auch andere Fragen wie:

  • steuerliche Betriebsstätte (wann, Erfordernisse, was sagen die DBA, Einreichung Steuererklärung)
  • Ist eine Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsbewilligung notwendig (wer beantragt, wo welche Bewilligung?)
  • Gründung einer schweizer Gesellschaft (welche Rechtsform, bringt welche Vor- und Nachteile?)

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Gerne unterstützen wir Sie auch bei weiterengehenden Fragen.