Steuerberatung für Unternehmen & Selbständige

Ist Ihnen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung zu kompliziert? Kein Problem, wir lösen das für Sie.

Möchten Sie die von Ihnen ausgefüllte Steuererklärung von uns überprüfen lassen und vor der Einreichung beim Steueramt durch uns kontrollieren lassen? Kein Problem auch das ist bei uns möglich.

Haben Sie Steuerfragen oder wissen nicht, mit welchen Steuerfolgen in Ihrer Situation zu rechnen sind? Mit einer optimalen Steuerplanung erzielen Sie nachhaltige Steuervorteile. Sofern es aufgrund Ihrer Verhältnisse sinnvoll ist, erstellen wir zu beginn eine umfassende Analyse Ihrer Steuersituation. Als Unternehmenskunde evaluieren wir mögliche Steuerplanungsmöglichkeiten und zeigen Ihnen in verschiedenen Szenarien die Lösungen auf.

Je nach Sachverhalt wird die Steuerstrategie mit den Steuerbehöden im Rahmen einer Vereinbarung (Ruling) vor Umsetzung schriftlich bestätigt.

Nach erfolgreicher Beratung und Umsetzung füllen wir für Sie die Steuererklärung aus, als wäre es unsere eigene und deklarieren alle Positionen korrekt.

Im Veranlagungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Steuerbehörden. Wir prüfen und kontrollieren Ihre Steuerveranlagung und Steuerrechnungen und sind besorgt, dass Sie die Verrechnungssteuern korrekt zurückerstattet erhalten. (Siehe auch Steuerrecht & Rechtsmittel)

Für Unternehmen und Selbständigerwerbende

  • Steuerberatung und allgemeines Unternehmenssteuerrecht
  • Steuerberatung bei Erstellung der Jahresrechnung, Buchhaltungsabschluss
  • Steuerberatung bei Fragen zu Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungen, Mitarbeiteraktien, Mitarbeiteroptionen, Gehaltsnebenleistungen, Fringe benefits
  • Erstellung und Überprüfung von Spesenreglementen
  • Deklaration und Ausfüllen von anspruchsvollen und komplizierten Steuererklärungen und Steuerausscheidungen
  • Prüfung von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen
  • Vertretung, Einsprachen und Rechtsmittelverfahren bei Steuerbehörden
  • Steuerberatung infolge Liquidation oder Aufgabe selbständige Erwerbstätigkeit, Liquidationsgewinn Besteuerung nach Art.37b DBG
  • Beratung bei Verrechnungssteuer, Emmissionsabgabe, Stempelsteuern, etc.
  • Ausfüllen und Deklaration von Verrechnungssteuerformularen
  • Beratung im Rückforderungsverfahren von Verrechnungssteuern
  • Steuerberatung bei Umstrukturierungen wie, Umwandlung, Fusionen, Spaltungen oder Nachfolgeplanung und Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A)
  • Quellensteuerabrechnungen erstellen für Arbeitgeber
  • Steuerberatung für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen
Steuern Sie auf uns zu. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.