Steuerverfahrensrecht, Steuereinsprache, Einsprachverfahren und mehr

Es gibt Situationen, in denen man seine steuerlichen Herausforderungen nicht mit dem Ausfüllen der Steuererklärung lösen kann. Wir unterstützen Sie effizient, zielführend und kompetent als Steuervertreter für anspruchsvolle Steuerfragen.

Ihre Steuerveranlagung ist erst in Rechtskraft (rechtlich definitiv), wenn die 30 tägige Einsprachefrist abgelaufen ist. Damit Sie korrekt besteuert werden, ist eine korrekte Steuerveranlagung durch die Steuerbehörde notwendig.

Sind Sie als steuerpflichtiger mit der Steuerveranlagung nicht einverstanden, so können Sie innert der Einsprachfrist von 30 Tagen eine Steuereinsprache einreichen. Sind Sie auch mit dem Einspracheentscheid nicht einverstanden, so können Sie Ihren Fall bei der von der Veranlagungsbehörden unabhängigen Instanz, dem Steuerrekursgericht (Rekurskommission) einen Rekurs resp. Beschwerde beantragen. Sind Sie auch mit deren Entscheid nicht einverstanden, so bleibt Ihnen als letzte Instanz, der Gang ans Bundesgericht, respektive Bundesverwaltungsgericht, je nach Steuerart.

Je nach Sachverhalt- und Fragestellung sind verschiedene Steuerarbeiten notwendig.

Der Ablauf eines steuerlichen Rechtsmittelverfahrens (Einsprache, etc.) kann sehr komplex und auch entsprechend Aufwendig sein. Insbesondere existieren diverse Fallstricke und formelle Anforderungen an die jeweiligen Eingaben, welche genau eingehalten werden müssen, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Durch die Komplexität des Steuersystems ist der steuerliche Laie in einem aufwändigen Rechtsmittelverfahren meistens auf externe Hilfe angewiesen. Es empfiehlt sich in einem solchen Fall, einen erfahrenen Rechts- und Steuerprofi mit der Ausfertigung und Einreichung von Rechtsmittelschriften zu beauftragen.

Je nach Sachverhalt arbeiten wir mit anderen Steuerexperten aus unserem Netzwerk zusammen.