Steuerberatung beim Gewinn aus dem Verkauf einer Liegenschaft

Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundeigentum (Land, Grundstücke, Liegenschaften, Immobilien) auf dem erzielten Verkaufsgewinn eine Grundstückgewinnsteuer. Bei den juristischen Personen kommt die Grundstückgewinnsteuer nur in Kantonen mit dem monistischen Verfahren zur Anwendung.

  • Sie beabsichtigen Ihr Haus zu verkaufen und möchten wissen wie hoch die Grundstückgewinnsteuer sein wird?
  • Sie haben das Formular zur Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer erhalten und wissen nicht, wie dieses auszufüllen ist?
  • Sie sind sich nicht sicher, welche Kosten in Abzug gebracht werden dürfen?

Unsere Leistungen

  • Ausfüllen und Deklaration von Grundstückgewinnsteuererklärungen
  • Steuerberatung zu Ersatzbeschaffung und Steueraufschub bei Grundstückgewinnsteuer
  • Steuerberatung bei Fragen zu Landumlegungen, Umparzellierungen und gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler
  • Prüfung von Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen
  • Vertretung, Einsprachen und Rechtsmittelverfahren bei Steuerbehörden
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Erstellung und Veranlagung sowie der Ersatzbeschaffung bzw. dem Aufschub der Grundstückgewinnsteuer.